Ziel der Unfallverhütung
Unfälle sollen durch vorausschauendes Verhalten, sichere Arbeitsbedingungen und regelmäßige Schulungen vermieden werden.
Unfälle sollen durch vorausschauendes Verhalten, sichere Arbeitsbedingungen und regelmäßige Schulungen vermieden werden.
Im Notfall zählt jede Sekunde – Erste Hilfe kann Leben retten, noch bevor professionelle Hilfe eintrifft.
Jede Person ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten und Hilfe zu organisieren.
Durch klare Abläufe, Erste-Hilfe-Ausstattung und geschulte Personen können Notfälle sicher bewältigt werden.
Arbeitsunfälle führen nicht nur zu Verletzungen, sondern auch zu psychischer Belastung, Ausfallzeiten und finanziellen Folgen für Betrieb und Mitarbeitende. Ziel der Unfallverhütung ist es daher, Risiken zu erkennen, bevor sie zu einem Unfall führen.
Der Grundsatz lautet: "Sicherheit zuerst" – jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist ein Erfolg für alle Beteiligten.
Die wichtigsten Regelwerke sind:
Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu treffen, und Mitarbeitende, sicherheitsgerecht zu handeln.
Die meisten Unfälle entstehen nicht durch "Pech", sondern durch vorhersehbare Fehler oder Nachlässigkeit. Häufige Ursachen sind:
Prävention beginnt im Kopf – wer aufmerksam arbeitet, verhindert Unfälle.
Eine erfolgreiche Unfallverhütung kombiniert technische, organisatorische und personelle Maßnahmen. Beispiele sind:
Auch das Verhalten der Mitarbeitenden spielt eine zentrale Rolle: Achtsamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und das Melden von Risiken sind entscheidend.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Unfälle nicht immer verhindern. Daher müssen in jedem Betrieb geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen vorbereitet und sichergestellt sein.
Dazu gehören:
Die Zahl der Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße: mindestens 5 % der Beschäftigten in Verwaltungsbetrieben und 10 % in Produktionsbetrieben.
Im Notfall ist besonnenes Handeln lebenswichtig. Die sogenannte "5-W-Regel" hilft, die richtigen Schritte einzuhalten:
Wichtig: Niemand darf wegen unterlassener Hilfeleistung straflos bleiben – aber auch niemand muss sich selbst in Gefahr bringen.
Jeder Betrieb braucht eine klare Notfallstruktur. Dazu gehören:
Nach einem Unfall ist die Unfallanzeige verpflichtend, wenn der Verletzte mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist.
Unfallverhütung und Erste Hilfe gehören untrennbar zusammen. Ein sicherer Arbeitsplatz entsteht durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Schulungen und das Bewusstsein, im Notfall richtig zu handeln.
Jede und jeder kann einen Beitrag leisten – durch Achtsamkeit, Wissen und Verantwortung.