Unfallverhütung und Erste Hilfe

Ziel der Unfallverhütung

Unfälle sollen durch vorausschauendes Verhalten, sichere Arbeitsbedingungen und regelmäßige Schulungen vermieden werden.

Erste Hilfe leisten

Im Notfall zählt jede Sekunde – Erste Hilfe kann Leben retten, noch bevor professionelle Hilfe eintrifft.

Pflichten im Notfall

Jede Person ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten und Hilfe zu organisieren.

Vorbereitung ist entscheidend

Durch klare Abläufe, Erste-Hilfe-Ausstattung und geschulte Personen können Notfälle sicher bewältigt werden.

Warum Unfallverhütung so wichtig ist

Arbeitsunfälle führen nicht nur zu Verletzungen, sondern auch zu psychischer Belastung, Ausfallzeiten und finanziellen Folgen für Betrieb und Mitarbeitende. Ziel der Unfallverhütung ist es daher, Risiken zu erkennen, bevor sie zu einem Unfall führen.

Der Grundsatz lautet: "Sicherheit zuerst" – jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist ein Erfolg für alle Beteiligten.

Rechtliche Grundlage

Die wichtigsten Regelwerke sind:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention,
  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • und das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu treffen, und Mitarbeitende, sicherheitsgerecht zu handeln.

Typische Ursachen für Arbeitsunfälle

Die meisten Unfälle entstehen nicht durch "Pech", sondern durch vorhersehbare Fehler oder Nachlässigkeit. Häufige Ursachen sind:

  • Unachtsamkeit und Eile,
  • nicht getragene persönliche Schutzausrüstung (PSA),
  • unsichere Arbeitsmittel oder fehlerhafte Bedienung,
  • mangelhafte Beleuchtung oder Stolperstellen,
  • unzureichende Unterweisung oder Routinefehler.

Prävention beginnt im Kopf – wer aufmerksam arbeitet, verhindert Unfälle.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Eine erfolgreiche Unfallverhütung kombiniert technische, organisatorische und personelle Maßnahmen. Beispiele sind:

  • regelkonforme Maschinen- und Anlagenwartung,
  • ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen,
  • klare Laufwege und Stolperfallen vermeiden,
  • Schulungen und Sicherheitsunterweisungen,
  • regeläßige Sicherheitsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen.

Auch das Verhalten der Mitarbeitenden spielt eine zentrale Rolle: Achtsamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und das Melden von Risiken sind entscheidend.

Erste Hilfe im Betrieb

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Unfälle nicht immer verhindern. Daher müssen in jedem Betrieb geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen vorbereitet und sichergestellt sein.

Dazu gehören:

  • ausreichend geschulte Ersthelferinnen und Ersthelfer,
  • gut zugängliche Erste-Hilfe-Räume oder -Bereiche,
  • vollständig ausgestattete Erste-Hilfe-Kästen,
  • und Aushänge mit Notrufnummern und Rettungswegen.

Die Zahl der Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße: mindestens 5 % der Beschäftigten in Verwaltungsbetrieben und 10 % in Produktionsbetrieben.

Richtiges Verhalten im Notfall

Im Notfall ist besonnenes Handeln lebenswichtig. Die sogenannte "5-W-Regel" hilft, die richtigen Schritte einzuhalten:

  1. Wahrnehmen: Situation erfassen, ruhig bleiben.
  2. Warnen: Andere auf die Gefahr aufmerksam machen.
  3. Wählen: Notruf 112 absetzen – Angaben zu Wer, Was, Wo, Wie viele, Welche Art der Verletzung.
  4. Warten: Bis Hilfe eintrifft, ruhig bleiben und Anweisungen befolgen.
  5. Weiterhelfen: Erste Hilfe leisten, soweit es die eigene Sicherheit zulässt.

Wichtig: Niemand darf wegen unterlassener Hilfeleistung straflos bleiben – aber auch niemand muss sich selbst in Gefahr bringen.

Notfallorganisation im Unternehmen

Jeder Betrieb braucht eine klare Notfallstruktur. Dazu gehören:

  • ein Erste-Hilfe-Konzept (Abläufe, Ansprechpartner, Verantwortlichkeiten),
  • regeläßige Übungen und Schulungen,
  • Notfalltelefone, Alarmsysteme und Rettungswege,
  • und die Dokumentation aller Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen.

Nach einem Unfall ist die Unfallanzeige verpflichtend, wenn der Verletzte mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist.

Fazit

Unfallverhütung und Erste Hilfe gehören untrennbar zusammen. Ein sicherer Arbeitsplatz entsteht durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Schulungen und das Bewusstsein, im Notfall richtig zu handeln.

Jede und jeder kann einen Beitrag leisten – durch Achtsamkeit, Wissen und Verantwortung.