Rechtliche Grundlage
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.
Sie dient dazu, Risiken systematisch zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden abzuleiten.
Arbeitgeber, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte arbeiten gemeinsam an der Bewertung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Jede Gefährdungsbeurteilung muss nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden – insbesondere bei Änderungen im Arbeitsprozess.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft dabei, mögliche Gefahrenquellen im Arbeitsalltag zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Belastungen zu verhindern – bevor sie entstehen. Dabei werden sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt.
Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), das jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Die Beurteilung umfasst unter anderem:
Die Gefährdungsbeurteilung ist also nicht freiwillig, sondern eine gesetzlich festgeschriebene Pflicht.
Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung läuft in mehreren klar definierten Schritten ab:
Dieser Prozess wird regelmäßig wiederholt, insbesondere bei Änderungen im Arbeitsablauf oder nach einem Unfall.
Gefährdungen können in unterschiedlichen Formen auftreten. Die folgende Tabelle zeigt typische Beispiele:
| Gefährdungsart | Beispiel | Mögliche Maßnahmen |
|---|---|---|
| Mechanische Gefahren | Quetschstellen an Maschinen | Schutzvorrichtungen, Not-Aus-Schalter |
| Physikalische Belastungen | Lärm, Vibrationen, Hitze | Gehörschutz, Klimaregulierung |
| Gefahrstoffe | Umgang mit Lösungsmitteln | Absaugung, Schutzhandschuhe, Schulungen |
| Ergonomische Belastungen | Langsames Sitzen, ungünstige Haltung | Höhenverstellbare Arbeitsplätze, Bewegungspausen |
| Psychische Belastungen | Stress, Zeitdruck, Konflikte | Gesprächsangebote, realistische Zielplanung |
Eine Gefährdungsbeurteilung wird nicht allein durchgeführt. Typischerweise sind beteiligt:
Durch die Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Beurteilung praxisnah und wirksam ist.
Jede Gefährdungsbeurteilung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Sie dient nicht nur als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden, sondern auch als Grundlage für die laufende Sicherheitsarbeit.
Aktualisierung ist erforderlich, wenn:
Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist der Schlüssel zu dauerhaft sicherem Arbeiten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein formaler Papierprozess, sondern ein lebendiges Instrument des Arbeitsschutzes. Sie hilft, Gefahren zu erkennen, bevor etwas passiert – und sorgt dafür, dass Mitarbeitende sicher, gesund und motiviert bleiben.
Sicherheit entsteht dort, wo Risiken erkannt, verstanden und verantwortungsvoll reduziert werden.