Die Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlage

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren.

Ziel der Beurteilung

Sie dient dazu, Risiken systematisch zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden abzuleiten.

Wer ist beteiligt?

Arbeitgeber, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte arbeiten gemeinsam an der Bewertung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Dokumentation

Jede Gefährdungsbeurteilung muss nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden – insbesondere bei Änderungen im Arbeitsprozess.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft dabei, mögliche Gefahrenquellen im Arbeitsalltag zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Belastungen zu verhindern – bevor sie entstehen. Dabei werden sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt.

Gesetzliche Verpflichtung

Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), das jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Die Beurteilung umfasst unter anderem:

  • Gefahren durch Arbeitsmittel, Maschinen oder Stoffe,
  • Belastungen durch Lärm, Licht, Klima oder Ergonomie,
  • psychische Belastungen, Zeitdruck und Arbeitsorganisation,
  • sowie besondere Risiken für bestimmte Personengruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere).

Die Gefährdungsbeurteilung ist also nicht freiwillig, sondern eine gesetzlich festgeschriebene Pflicht.

Die sechs Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung läuft in mehreren klar definierten Schritten ab:

  1. Vorbereitung: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten.
  2. Ermittlung der Gefährdungen: Erfassen aller möglichen Risiken und Belastungen.
  3. Bewertung der Gefährdungen: Einschätzen der Wahrscheinlichkeit und Schwere eines Schadens.
  4. Festlegen von Maßnahmen: Auswahl geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen.
  5. Umsetzung: Maßnahmen einleiten, Verantwortlichkeiten festlegen.
  6. Überprüfung: Wirksamkeit kontrollieren und Dokumentation aktualisieren.

Dieser Prozess wird regelmäßig wiederholt, insbesondere bei Änderungen im Arbeitsablauf oder nach einem Unfall.

Beispiele für Gefährdungen

Gefährdungen können in unterschiedlichen Formen auftreten. Die folgende Tabelle zeigt typische Beispiele:

Gefährdungsart Beispiel Mögliche Maßnahmen
Mechanische Gefahren Quetschstellen an Maschinen Schutzvorrichtungen, Not-Aus-Schalter
Physikalische Belastungen Lärm, Vibrationen, Hitze Gehörschutz, Klimaregulierung
Gefahrstoffe Umgang mit Lösungsmitteln Absaugung, Schutzhandschuhe, Schulungen
Ergonomische Belastungen Langsames Sitzen, ungünstige Haltung Höhenverstellbare Arbeitsplätze, Bewegungspausen
Psychische Belastungen Stress, Zeitdruck, Konflikte Gesprächsangebote, realistische Zielplanung

Beteiligte Personen

Eine Gefährdungsbeurteilung wird nicht allein durchgeführt. Typischerweise sind beteiligt:

  • die Unternehmensleitung als Verantwortliche für den Arbeitsschutz,
  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • der Betriebsarzt,
  • die Sicherheitsbeauftragten,
  • und die Mitarbeitenden, die ihre Erfahrungen einbringen.

Durch die Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Beurteilung praxisnah und wirksam ist.

Dokumentation und Aktualisierung

Jede Gefährdungsbeurteilung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Sie dient nicht nur als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden, sondern auch als Grundlage für die laufende Sicherheitsarbeit.

Aktualisierung ist erforderlich, wenn:

  • neue Arbeitsmittel eingeführt werden,
  • Arbeitsabläufe oder Räume geändert werden,
  • Unfälle oder Beinahe-Unfälle auftreten,
  • oder neue gesetzliche Vorgaben gelten.

Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist der Schlüssel zu dauerhaft sicherem Arbeiten.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein formaler Papierprozess, sondern ein lebendiges Instrument des Arbeitsschutzes. Sie hilft, Gefahren zu erkennen, bevor etwas passiert – und sorgt dafür, dass Mitarbeitende sicher, gesund und motiviert bleiben.

Sicherheit entsteht dort, wo Risiken erkannt, verstanden und verantwortungsvoll reduziert werden.