Was ist PSA?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen, die Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen sollen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen, die Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen sollen.
Der Arbeitgeber muss geeignete PSA bereitstellen, ihre Nutzung sicherstellen und regelmäßig überprüfen.
Mitarbeitende sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu verwenden und Mängel sofort zu melden.
Dazu zählen unter anderem Schutzhelme, Handschuhe, Schutzbrillen, Gehhörschutz und Sicherheitsschuhe.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, eine Person gegen eine oder mehrere Gefahren für ihre Sicherheit oder Gesundheit zu schützen. Sie bildet die letzte Schutzstufe, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen.
Die rechtliche Grundlage ist die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ziel ist es, das Risiko von Verletzungen und Berufskrankheiten zu minimieren.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete PSA bereitzustellen, wenn Gefährdungen nicht anders vermieden werden können. Dabei muss er sicherstellen, dass die Ausrüstung:
Die Kosten für PSA dürfen nicht auf die Mitarbeitenden übertragen werden – sie ist vom Arbeitgeber zu stellen.
Auch die Beschäftigten tragen Verantwortung. Sie müssen die bereitgestellte PSA ordnungsgemäß verwenden und pfleglich behandeln. Wird ein Mangel festgestellt, ist dieser unverzüglich zu melden.
Grundsätzliche Verhaltensregeln:
Nur getragene PSA schützt wirksam – sie darf nicht "vergessen" oder ignoriert werden.
PSA gibt es in verschiedenen Kategorien, je nach Art der Gefährdung und Arbeitsumgebung. Typische Beispiele sind:
| Art der PSA | Schutzfunktion | Beispiel |
|---|---|---|
| Kopfschutz | Schutz vor herabfallenden Gegenständen | Industrieschutzhelm |
| Augen- und Gesichtsschutz | Schutz vor Splittern, Staub, Funken | Schutzbrille, Gesichtsschutz |
| Gehörschutz | Schutz vor Lärm und Schallbelastung | Ohrstöpsel, Kapselgehörschutz |
| Atemschutz | Schutz vor Staub, Gasen, Dämpfen | Partikelmaske, Filter- oder Gebläseatemschutz |
| Handschutz | Schutz vor Verletzungen, Chemikalien, Hitze | Schutzhandschuhe aus Leder, Latex oder Spezialmaterial |
| Fußschutz | Schutz vor Stößen, Nägeln, Rutschen | Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe |
| Körper- und Hautschutz | Schutz vor Verschmutzung, Nässe, Chemikalien | Schutzanzug, Schürze, Hautschutzcreme |
Nach der EU-Verordnung 2016/425 wird PSA in drei Schutzkategorien eingeteilt:
Für PSA der Kategorie III ist eine besondere Unterweisung und Dokumentation erforderlich.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende wissen, wie sie die PSA korrekt tragen und pflegen. Dazu gehören:
Eine unterwiesene Person ist eine geschützte Person.
Die persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie schützt dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen.
Wer seine PSA richtig nutzt, handelt verantwortungsvoll – für sich selbst und für alle im Team.