Gesetzliche Pflicht
Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeitende regelmäßig zu den Themen Datenschutz, Arbeitsschutz und IT-Sicherheit zu schulen.
Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeitende regelmäßig zu den Themen Datenschutz, Arbeitsschutz und IT-Sicherheit zu schulen.
Schulungen müssen in festgelegten Abständen – meist jährlich – aufgefrischt werden, um Wissen und Sensibilität aktuell zu halten.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende zu informieren, zu unterweisen und die Teilnahme nachweislich zu dokumentieren.
Der erfolgreiche Abschluss einer Schulung dient als offizieller Nachweis der Unterweisung – intern wie auch gegenüber Aufsichtsbehörden.
Pflichtschulungen sind ein zentraler Bestandteil des rechtssicheren Arbeitens. Sie dienen nicht nur dem Wissenserhalt, sondern erfüllen konkrete gesetzliche Vorgaben in den Bereichen Datenschutz, Arbeitsschutz und IT-Sicherheit – insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Durch regelmäßige Unterweisungen wird sichergestellt, dass Mitarbeitende ihre Pflichten kennen und sicher handeln können.
Regelmäßige Schulungen schützen nicht nur das Unternehmen, sondern auch jede einzelne Person im Arbeitsalltag.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten Unternehmen dazu, Mitarbeitende, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, regelmäßig zu schulen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Personen die geltenden Datenschutzregeln kennen und einhalten.
Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe – er muss stetig geschult und gelebt werden.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeitende über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt regelmäßige Wiederholungen dieser Unterweisungen vor.
Arbeitsschutz lebt von Wissen, Aufmerksamkeit und Wiederholung.
Mit dem wachsenden Einsatz von KI-Systemen entstehen neue Verantwortlichkeiten und Risiken. Mitarbeitende müssen verstehen, wie KI funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind – insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
KI kann Prozesse erleichtern – aber nur, wenn sie verantwortungsvoll genutzt wird.
Fast alle gesetzlichen Schulungspflichten sehen eine regelmäßige Auffrischung vor – meist einmal pro Jahr. Diese Wiederholung dient nicht nur der Dokumentation, sondern auch der nachhaltigen Sensibilisierung. Sie stellt sicher, dass Wissen nicht verloren geht und neue Entwicklungen berücksichtigt werden.
Regelmäßigkeit sorgt für Sicherheit, Routine und Rechtskonformität.
Arbeitgeber müssen alle durchgeführten Schulungen und Unterweisungen dokumentieren. Diese Nachweise dienen im Falle einer behördlichen Prüfung oder eines Vorfalls als Beleg dafür, dass gesetzliche Pflichten erfüllt wurden.
Dokumentation schafft Nachvollziehbarkeit – und damit Rechtssicherheit.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schulungen zu organisieren, zu dokumentieren und zu wiederholen. Mitarbeitende hingegen sind verpflichtet, an den Schulungen teilzunehmen und das Gelernte umzusetzen.
Datenschutz, Sicherheit und Verantwortung sind Teamarbeit – nicht Einzelsache.
Regelmäßige Pflichtschulungen sind keine Formalität, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie schaffen Bewusstsein, reduzieren Risiken und sorgen dafür, dass Mitarbeitende sicher, verantwortungsvoll und gesetzeskonform handeln können.
Wer geschult ist, handelt sicher – und stärkt das Vertrauen in das Unternehmen.