Selbstbestimmung
Jede Person hat das Recht zu bestimmen, welche ihrer Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Datenschutz bedeutet Kontrolle über die eigenen Informationen.
Jede Person hat das Recht zu bestimmen, welche ihrer Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Datenschutz bedeutet Kontrolle über die eigenen Informationen.
Betroffene haben das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind und wer Zugriff darauf hat.
Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden, sobald der Zweck entfällt.
Jede Person kann der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn kein zwingender Grund für die Verarbeitung besteht.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt jeder betroffenen Person umfangreiche Rechte über ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass niemand die Kontrolle über seine Informationen verliert. Unternehmen müssen diese Rechte respektieren und die Ausübung aktiv ermöglichen.
Datenschutz bedeutet Selbstbestimmung – jede Person hat ein Recht auf den Schutz ihrer Daten.
Jede betroffene Person kann Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Auf Anfrage muss das Unternehmen offenlegen:
Transparenz ist der erste Schritt zu Vertrauen.
Personen haben das Recht, unrichtige oder unvollständige Daten berichtigen zu lassen. Das Unternehmen muss die Korrektur ohne Verzögerung umsetzen.
Falsche Daten können falsche Entscheidungen erzeugen – daher ist die Aktualität zentral.
Personen können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn der Zweck der Verarbeitung entfällt oder keine rechtliche Grundlage mehr besteht. Auch eine erteilte Einwilligung kann widerrufen werden.
Was nicht mehr gebraucht wird, muss verschwinden – das ist Datenschutz in der Praxis.
Betroffene können verlangen, dass ihre Daten zwar gespeichert, aber nicht weiterverarbeitet werden – zum Beispiel, wenn die Richtigkeit der Daten geprüft oder ein Widerspruch bearbeitet wird.
Manchmal reicht es, Daten zu "parken", statt sie zu löschen – das ist der Zweck der Einschränkung.
Personen dürfen verlangen, ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Anbieter zu übertragen. Dieses Recht soll die digitale Selbstbestimmung stärken.
Eigene Daten gehören der betroffenen Person – nicht dem Unternehmen.
Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, wenn kein zwingendes berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht. Besonders bei Werbung oder Profilbildung gilt: Wer "Nein" sagt, hat das letzte Wort.
Das Unternehmen muss den Widerspruch prüfen und die Verarbeitung stoppen, falls keine stichhaltigen Gründe dagegensprechen.
Eine einmal gegebene Einwilligung darf jederzeit widerrufen werden – ohne Begründung. Der Widerruf wirkt für die Zukunft, d. h. bisherige Verarbeitungen bleiben gültig.
Ein "Ja" kann jederzeit zu einem "Nein" werden – das ist elementar für die Selbstbestimmung.
Wenn jemand glaubt, dass seine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, kann er sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Jede betroffene Person darf sich frei entscheiden, bei welcher Behörde sie Beschwerde einlegt.
Das Beschwerderecht ist ein wichtiges Kontrollinstrument – es sorgt dafür, dass Datenschutzverstöße Konsequenzen haben.
Personen müssen bei der Erhebung von Daten klar darüber informiert werden, welche Daten erhoben, wofür sie genutzt und wie lange sie gespeichert werden. Ohne diese Informationen ist die Verarbeitung nicht zulässig.
Information ist keine Pflichtübung – sie ist das Fundament fairer Datenverarbeitung.
| Recht | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Auskunft | Erfahren, welche Daten verarbeitet werden. |
| Berichtigung | Falsche Daten korrigieren lassen. |
| Löschung | Daten entfernen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. |
| Einschränkung | Daten nur speichern, aber nicht weiterverarbeiten. |
| Datenübertragbarkeit | Daten in einem nutzbaren Format erhalten oder weitergeben lassen. |
| Widerspruch | Verarbeitung unterbinden, wenn kein berechtigter Grund besteht. |
| Widerruf | Einwilligung jederzeit zurückziehen. |
| Beschwerde | Verstöße bei der Aufsichtsbehörde melden. |
Diese Rechte machen Datenschutz praktisch erlebbar – sie geben Kontrolle, Sicherheit und Vertrauen.
Die Betroffenenrechte sind das Herzstück der DSGVO. Sie stellen sicher, dass jede Person selbst bestimmen kann, was mit ihren Daten passiert – und dass Organisationen dafür Rechenschaft ablegen müssen.
Datenschutz ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Grundrecht – und dieses Grundrecht lebt durch die Betroffenenrechte.