Rechtmäßigkeit
Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es eine klare rechtliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung gibt.
Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es eine klare rechtliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung gibt.
Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden – nicht darüber hinaus.
Es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie wirklich notwendig sind – so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Daten müssen sicher verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch geschützt werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt sieben zentrale Grundprinzipien fest, die den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellen sollen. Diese Prinzipien gelten für jede Art der Datenverarbeitung – egal ob digital, schriftlich oder mündlich.
Wer die Grundprinzipien beachtet, handelt automatisch datenschutzkonform und schafft Vertrauen.
Datenverarbeitung ist nur erlaubt, wenn eine rechtliche Grundlage besteht (z. B. Vertrag, gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse oder Einwilligung). Betroffene Personen müssen wissen, was mit ihren Daten passiert.
Transparenz schafft Vertrauen – Heimlichkeit zerstört es.
Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Eine "Zweckänderung" ist nur erlaubt, wenn sie gesetzlich gedeckt oder erneut genehmigt wurde.
Beispiel: Wenn Kundendaten für eine Bestellung erhoben wurden, dürfen sie nicht ohne Zustimmung für Werbung verwendet werden.
Grundsatz: Wer Daten sammelt, muss den Zweck klar nennen – und sich daran halten.
Es dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Das bedeutet: keine unnötigen Kopien, keine Vollerhebungen, keine "man weiß ja nie"-Sammlungen.
Weniger ist im Datenschutz oft mehr.
Personenbezogene Daten müssen korrekt und aktuell sein. Fehlerhafte oder alte Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden.
Beispiel: Eine falsche Adresse oder Telefonnummer kann dazu führen, dass sensible Informationen in falsche Hände geraten.
Daher gilt: Daten regelmäßig aktualisieren und berichtigen, sobald sich etwas ändert.
Falsche Daten = falsche Entscheidungen.
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den festgelegten Zweck notwendig sind. Danach müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden.
Datenschutz heißt auch: Daten wieder loslassen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben.
Daten müssen vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder Zerstörung geschützt werden. Das gilt für digitale wie für analoge Informationen.
Datensicherheit ist die technische Grundlage für Datenschutz.
Wer Daten verarbeitet, muss nicht nur die Vorschriften einhalten, sondern auch nachweisen können, dass er sie einhält. Diese Nachweispflicht nennt man "Accountability".
Wer dokumentiert, bleibt auf der sicheren Seite.
| Prinzip | Kernaussage |
|---|---|
| Rechtmäßigkeit | Nur mit Erlaubnis oder Einwilligung. |
| Zweckbindung | Nur für den genannten Zweck. |
| Datenminimierung | So wenig Daten wie möglich. |
| Richtigkeit | Daten müssen korrekt und aktuell sein. |
| Speicherbegrenzung | Nur solange speichern, wie nötig. |
| Integrität & Vertraulichkeit | Daten müssen sicher sein. |
| Rechenschaftspflicht | Einhalten und nachweisen können. |
Diese sieben Grundsätze sind das Fundament jeder datenschutzkonformen Arbeit nach DSGVO.
Die Grundprinzipien der DSGVO geben klare Leitlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Sie helfen, Datenschutz im Alltag praktisch umzusetzen – sicher, nachvollziehbar und fair.
Wer diese Prinzipien beachtet, schützt nicht nur Daten, sondern vor allem Menschen.